Autopfandleihhaus
Zunächst sollten einige hartnäckige Vorurteile über Bord geworfen werden. Eines davon ist, dass das Autopfandleihhaus ein Gebrauchtwagenhandel sei. Dem ist nicht so. Das Geschäft in einem Autopfandleihhaus besteht nicht darin, das gebrauchte Fahrzeug des Kunden zu erwerben und dann mit einem Gewinn wieder zu veräußern, sondern das Geschäft im Autopfandleihhaus gleicht eher dem Geschäft in einem Kreditinstitut. Beim Kredit zeigt sich auch schon das nächste Vorurteil, von dem es sich zu lösen gilt. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit ist die mehr oder weniger korrekte Datensammlung der Schufa für ein Autopfandleihhaus ohne jede Bedeutung. In einem Autopfandleihhaus ist jeder, der im Besitz eines Fahrzeugs ist, kreditwürdig. Völlig unabhängig davon, ob noch andere Kredite abgelöst werden müssen. Im Autopfandleihhaus ist es auch ohne jeden Belang, für welche Investition oder jeden anderen Zweck der Kunde das geliehene Geld benötigt. Im Autopfandleihhaus reicht es einzig und allein aus, das Fahrzeug als Pfand bis zur Tilgung des Kredites zu belassen. Die Vorgehensweise ist sehr unkompliziert, einfach und schnell.
Der Kunde führt das Fahrzeug, das zur Kreditsicherung vorgesehen ist, beim Autopfandleihhaus vor. Auf Grundlage der DAT-Liste und den Ergebnissen einer Inaugenscheinnahme wird der Wert des Fahrzeuges geschätzt. Bis zu 60 Prozent dieses Wertes können beliehen werden, wobei die Kreditdauer zunächst auf drei Monate beschränkt ist. Innerhalb oder am Ende dieser drei Monate kann der Kunde zu jeder Zeit den Kredit tilgen. Daneben sind noch eine geringe Standgebühr und die angelaufenen Zinsen zu begleichen. Wird noch etwas mehr Zeit benötigt, um die Kreditsumme in Gänze abzulösen, dann verlängert das Autopfandleihhaus nach Zahlung der bis dahin angefallenen Gebühren den Beleihungszeitraum auf Wunsch um weitere drei Monate. Das Fahrzeug wird zum Vertragsende natürlich vom Autopfandleihhaus an den Kunden zurückgegeben, es dient schließlich nur als Sicherheit. Für den Fall, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden konnte oder wollte, versteigert das Autopfandleihhaus das Fahrzeug im Rahmen einer Versteigerung. Der Versteigerungsüberschuss, der hierbei nach Abzug der Gebühren und Kosten noch übrig bleibt, geht an den Kunden, denn ein Autopfandleihhaus ist schließlich kein Gebrauchtwagenhandel.
Trotz der Bezeichnung Autopfandleihhaus werden nicht nur Autos, sondern auch andere Fahrzeuge als Sicherheit akzeptiert. Dies können Wohnmobile, Landmaschinen, Motorräder, Anhänger, Boote und sogar Flugzeuge sein.